Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Corona-Pandemie hat uns seit genau einem Jahr im Griff. Insbesondere die vergangenen Wochen und Monate waren für Ihre Kinder mit erheblichen Einschränkungen für den Schulbesuch verbunden. Diese Situation war für alle – für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für Sie als Eltern – eine enorme Herausforderung. Ich freue mich deshalb, dass wir ab dieser Woche weitere Schritte zur Öffnung der Schulen gehen können, die für Ihre Kinder wieder mehr Schule in Präsenz bringen werden. Diese Öffnungsschritte werden mit zusätzlichem Schutz durch den Einsatz von Selbsttests begleitet.
In Regionen, die eine 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 (Stichtag: 10. März 2021) aufweisen, beginnt am Mittwoch, dem 17. März 2021, der Wechselunterricht für alle Klassen an den weiterführenden Schulen ab der 7. Klassenstufe sowie an den beruflichen Schulen. Für sie gilt an den Unterrichtstagen in der Schule wieder Präsenzpflicht. Die Abschlussklassen erhalten weiterhin zur Prüfungsvorbereitung täglichen Präsenzunterricht. Dies betrifft voraussichtlich den Landkreis Vorpommern-Greifswald, den Landkreis Rostock, den Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie die kreisfreie Landeshauptstadt Schwerin. An diesem Tag werden dort auch erstmals die Selbsttests in den weiterführenden Schulen ab Klasse 7 angeboten. Sie sind freiwillig, kostenlos und werden zunächst einmal pro Woche in der Schule stattfinden.
Ab dem 22. März 2021 folgt dann der zweite Öffnungsschritt in den oben genannten Regionen, die eine 7-Tages-Inzidenz von 50-100 aufweisen: Die Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 treten in den täglichen Regelbetrieb ein, für den dann ebenfalls die Präsenzpflicht wieder gilt.
Ab dem 22. März 2021 gelten dann in allen Regionen, die eine 7-Tage-Inzidenz unter 100 pro 100.000 Einwohner haben, im Kern dieselben Regelungen. Spätestens ab der 12. Kalenderwoche werden die Selbsttests an allen Schulen und in allen Klassenstufen, die mindestens an einem in der Woche in der Schule sind, zunächst einmal wöchentlich in den Schulen angeboten und durchgeführt. Die Lehrkräfte erklären den Schülerinnen und Schülern die Anwendung des Selbsttests anhand der Gebrauchsanleitung und beaufsichtigen die Testdurchführung. Es soll im Klassen- bzw. Kursverbund zu Beginn eines Schultags im Klassenraum getestet werden.
Ihre Schule wird Ihnen ein Formular (Einverständniserklärung) aushändigen, das Sie bitte bis zum ersten Tag des Einsatzes der Selbsttests ausgefüllt der Schule aushändigen und so zustimmen, dass sich ihr Kind in der Schule testen darf. Das Formular können Sie auch von der Internetseite des Bildungsministeriums herunterladen. Ich bitte Sie eindringlich, Ihr Kind an den Selbsttests teilnehmen zu lassen. So schaffen Sie nicht nur Sicherheit für Ihr Kind, sondern auch für die Mitschülerinnen und Mitschüler und die gesamte Schule. Die Tests sind sehr leicht anwendbar und – anders als die bisher bekannten Schnelltests – auch nicht unangenehm. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Österreich, finden die Selbsttests bereits in den Schulen breite Anwendung. Ich habe im Rahmen der Planungen auch mit dem österreichischen Bildungsminister, Dr. Heinz Faßmann, gesprochen. Er hat mir von sehr positiven Erfahrungen aus den ersten vier Wochen des Einsatzes der Selbsttests an allen österreichischen Schulen berichtet.
In unseren Schulen kommen die so genannten Selbsttests zum Einsatz, die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Sonderzulassungen zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 zugelassen sind. Wie die Tests im Einzelnen gehandhabt werden, dazu finden Sie Informationen auf den Internetseiten des Bildungsministeriums unter www. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/.
Selbstverständlich gilt weiterhin vor allem: Wenn Ihr Kind Symptome einer Erkältungskrankheit zeigt, darf es nicht in die Schule gehen.
Zum Ablauf der Selbsttests:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein positiver Selbsttest zunächst nur einen Verdacht auf eine mögliche Infektion zeigt. In diesem Fall wird dann wie folgt gehandelt:
Die Schülerin oder der Schüler wird umgehend von der übrigen Lerngruppe isoliert.
Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schülerin bzw. des minderjährigen Schülers werden informiert werden.
Es wird sichergestellt, dass die minderjährigen Schülerinnen oder der minderjährige Schüler von den Erziehungsberechtigten (oder einer/einem Beauftragten) von der Schule abgeholt wird.
Das zuständige Staatliche Schulamt wird informiert.
Die übrige Lerngruppe kann in der Schule im Unterricht verbleiben.
Bei dem positiv selbstgetesteten Schüler bzw. Schülerin lassen die Erziehungsberechtigten unverzüglich einen PCR-Test beim Hausarzt durchführen. Erst damit kann abschließend festgestellt werden, ob tatsächlich eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.
Die Schülerin oder der Schüler bleibt in häuslicher Quarantäne, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt.
Fällt dieser PCR-Test negativ aus, kann das Kind wieder die Schule besuchen.
Fällt dieser PCR-Test positiv aus, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt vor Ort über das Kontaktmanagement und das weitere Vorgehen in der Schule.
Sollten Sie Fragen zu den Tests haben, können Sie sich gerne an die Hotline im Bildungsministerium unter der Telefonnummer 0385/588–7174 wenden.
Je mehr Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer getestet werden, desto mehr Sicherheit haben wir an den Schulen und Sie für Ihr Kind. Das hilft auch dabei, dass die Schulen künftig mehr Präsenzunterricht anbieten können. Denn uns allen ist klar: Der tägliche Kontakt der Kinder und Jugendlichen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern ist durch nichts zu 100% zu ersetzen. Deshalb noch einmal meine Bitte: Bitte füllen Sie die Einverständniserklärung aus und nehmen Sie dieses kostenlose Angebot zur freiwilligen Selbsttestung für Ihr Kind an!
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern, dass Sie gesund bleiben und bedanke mich herzlich für Ihren Einsatz in den vergangenen Monaten.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Martin
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