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Schulordnung

Diese Schulordnung regelt das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, um ein störungsfreies Lernen und Arbeiten, aber auch ein vielseitiges und anregendes Schulleben zu ermöglichen. Darüber hinaus soll sie auch dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, den Sachwert des Schulgebäudes und dessen Einrichtungen zu erhalten sowie eine sinnvolle Nutzung der Räumlichkeiten zu gewährleisten. Ein Verstoß gegen die Schulordnung schafft sofortige Zugriffsmöglichkeit auf § 60a des Schulgesetzes MV.

 

1. Aufenthalt in der Schule 

1.1 Die Aufsicht auf dem Schulgelände ist ab 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn, also ab 7:10 Uhr, in dem dafür ausgewiesenen Bereich (siehe Anlage) gewährleistet. Der davon unabhängige Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände ist nur bis zum individuellen Ende der täglichen Unterrichtszeit gestattet. Ausnahmen gelten für angemeldete außerunterrichtliche Veranstaltungen oder Termine mit der Schulsozialarbeiterin.

1.2 Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, finden sich einheimische Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht nicht in der 1. Stunde beginnt, erst zum Ende der vorhergehenden Stunde auf dem Schulhof ein.

1.3 Fahrschülerinnen und Fahrschüler, deren Busse vor Beginn der regulären Aufsichtszeit          ankommen, verlassen nach Ankunft des Busses umgehend den Haltestellenbereich, begeben sich auf das Schulgelände und halten sich in dem dafür ausgewiesenen Bereich des Schulhofes (siehe Anlage) auf. Nach Unterrichtsende halten sich Fahrschülerinnen und Fahrschüler bis unmittelbar vor Abfahrt des Busses dort auf. Sie begeben sich dann unmittelbar zur Haltestelle und leisten den Anweisungen der Lehrkraft, die bzw. der dort Aufsicht führt, Folge.

 

1.4 Bei extremen Witterungsbedingungen und auf Antrag in besonderen Fällen darf das Atrium für den Aufenthalt genutzt werden. 

 

1.5 Während der Unterrichtszeit dürfen nur Schülerinnen und Schüler, deren Eltern die            schriftliche Genehmigung dazu am Schuljahresanfang erteilt haben, das Schulgelände in Frei- oder Ausfallstunden verlassen.

 

1.6 Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist generell verboten. Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubt das Schulgelände, erlischt die Aufsichtspflicht und der Versicherungsschutz durch die Schule.

1.7 Als Ein- und Ausgang dienen ausschließlich die Türen zum hinteren Schulhof. Die Nutzung der Türen zum vorderen Schulhof ist nur in ausgerufenen Notfällen erlaubt.

2. Pausenregelungen    

2.1 Während der kleinen Pausen wird sich, wenn kein Raumwechsel erforderlich ist oder direkt  nach dem Wechsel,  in den Unterrichtsräumen aufgehalten.  Treppenaufgänge und Gebäudeeingänge sind freizuhalten. Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsraum.

 

2.2 In den Hofpausen ist das Gebäude zügig zu verlassen, nachdem die Taschen bei Bedarf in bzw. vor den neuen Raum gebracht wurden. Wertsachen sind am Körper zu tragen.

2.3 Als Pausenhof werden der hintere Schulhof und der Verkehrsgarten genutzt.

2.4 In Regenpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler im Atrium auf.

2.5 Die Ordnungsgruppe unterstützt den ordnungsgemäßen Ablauf des Schulalltags. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

2.6 Zum Sportunterricht bewegen sich die Schülerinnen und Schüler nach einer erfolgten Belehrung und Einweisung selbstständig auf dem dafür ausgewiesenen Weg (siehe Anlage). Der Rückweg erfolgt im Anschluss ebenso selbstständig ausschließlich auf diesem Wege auf den Schulhof. Das Betreten des Schulgebäudes erfolgt nach dem Sportunterricht in den kleinen Pausen erst mit dem Pausenklingeln, in den großen Pausen am Ende der Hofpause.

3. Ordnung in den Klassenräumen             

3.1 Klassenräume, Fachräume und Umkleideräume sind stets sauber und aufgeräumt zu verlassen.

3.2 Zu Pausenbeginn und nach Unterrichtsschluss verlassen die Lehrerinnen und Lehrer den Unterrichtsraum nach den Schülern und sind dafür verantwortlich, dass die Fenster gesichert sind sowie der Raum ordentlich verlassen und verschlossen wird.

3.3 Die Fenster sind nur durch die Lehrerinnen oder Lehrer zu öffnen und werden nach Unterrichtsende immer geschlossen.

3.4 Ist eine Fachlehrerin oder ein Fachlehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, ist dies unverzüglich durch die Klassensprecherin bzw. den Klassensprecher oder eine Vertreterin bzw. einen Vertreter im Sekretariat zu melden.

3.5 Das Betreten der Fachräume (inklusive der Sporthalle) ist nur in Anwesenheit der Lehrkräfte gestattet. Gesonderte Fachraumordnungen sind verbindlich.

3.6 Mäntel und Jacken dürfen in Fachräumen ( Che, Phy, Bio, Ku, AWT) nicht getragen und nicht an den Stühlen aufgehängt werden, sondern werden an die Haken vor dem Klassenraum gebracht. Für Wertsachen und Bargeld besteht Haftungsausschluss, solange diese nicht für Bildungs- und Erziehungszwecke zwingend notwendig sind. Sie sind, wenn sie eigenverantwortlich trotzdem mitgebracht werden, im Schließfach wegzuschließen, am Körper zu tragen bzw. während des Sportunterrichts im abgeschlossenen Umkleideraum zu belassen.           

3.7 Das Tragen von Mützen, Kapuzen oder Caps ist im Schulgebäude zu unterlassen.

3.8 Heizkörper, Fensterbänke und Tische werden nicht als Sitzgelegenheiten genutzt.

3.9 Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle hochzustellen und die Jalousien ggf. hochzufahren.

4. Allgemeine Ordnung

4.1 Alle Benutzerinnen und Benutzer des Schulgeländes haben sich stets so zu verhalten, dass niemand gefährdet wird.

4.2 Innerhalb des Schulgebäudes ist das Rennen, Ballspielen, Toben und Schreien nicht gestattet. Auf dem Schulhof darf im Verkehrsgarten mit Bällen gespielt werden.

4.3 Schuleigentum ist vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen. Bei mutwillig oder fahrlässig herbeigeführten Schäden ist durch die Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte Ersatz zu leisten.

4.4 Erkannte Schäden sind sofort dem Hausmeister oder der Schulleitung zu melden.

4.5 Unfälle sind umgehend der Schulleitung zu melden.

4.6 Das Fahren mit dem Fahrrad ist auf dem Schulgelände untersagt. Die Räder sind nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen und anzuschließen. Der Aufenthalt in diesem Bereich in Unterrichts- und  Pausenzeiten sowie in Freistunden ist nicht gestattet.

4.7 Fundsachen sind umgehend im Sekretariat abzugeben, in dem auch verlorene Gegenstände durch die Besitzerin oder den Besitzer wieder in Empfang genommen werden können.

4.8 Mobilfunkgeräte sowie internetfähige elektronische Geräte sind vor Betreten des Schulhofs auszuschalten. Das Benutzen ist auf dem gesamten Schulgelände einschließlich des  Schulgebäudes verboten. Nur auf Anordnung einer Lehrkraft können die Geräte angeschaltet und genutzt werden. Zudem ist die Benutzung von Video- und Tonaufzeichnungsgeräten ausdrücklich untersagt.

4.9 Handys sind bei Kurzkontrollen, Klassenarbeiten und Prüfungen bei der prüfenden Lehrkraft abzugeben. Wer ein internetfähiges Mobilfunkgerät oder sonstige elektronische Geräte missbräuchlich verwendet (z. B. Täuschungsversuch, Persönlichkeitsrechtverletzung, Unterrichtsstörung,…) muss mit schulrechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

4.10 Bei Zuwiderhandlung sind die Lehrkräfte berechtigt, die Geräte bis zum Unterrichtsende des jeweiligen Tages einzuziehen. Kommt das Kind der Weisung auf Herausgabe des Handys nicht nach, hat dieser eindeutige Verstoß gegen die Schulordnung unmittelbar die Anwendung von  § 60a SchulGes MV zur Folge. Bei Verdacht auf eine Straftat darf das Handy darüber hinaus einbehalten werden.

4.11 Das Mitführen unterrichtsfremder Gegenstände, wie z.B. MP3-Player oder zu Tonaufzeichnung und/ oder –wiedergabe geeigneter Geräte, ist nicht gestattet. Es besteht ein prinzipieller Haftungsausschluss für alle Wertgegenstände, die nicht originell der Erfüllung der Schulpflicht dienen.

4.12 Der Besitz, Handel, Genuss bzw. Mitführen von Alkohol, Tabakwaren, E-Zigarette und anderen Rauschmitteln sowie deren Zubehör ist verboten. Auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich des Eingangsbereiches bis zum Sputnikweg sowie Turnhalle und Umgebung) besteht Rauchverbot.

4.13 Das Mitbringen, Verwenden bzw. Tragen verfassungswidriger Symbole, Kleidung, Schriften, waffenähnlicher bzw. pyrotechnischer Gegenstände sowie pornografischer oder gewaltverherrlichender Erzeugnisse ist strengstens verboten. Dies gilt ebenso für das Verwenden, Tragen sowie die Darstellung und die Äußerung von rassistischen, extremistischen, frauenverachtenden oder sexistischen Symbolen oder Parolen in Wort, Schrift oder Bild. Bei Zuwiderhandlung werden disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet, das Betreffende eingezogen und/bzw. polizeilich angezeigt.

4.14 Kleidung und Gegenstände, die dazu geeignet sind, den Schulfrieden oder die Unterrichtserteilung zu gefährden, sind untersagt.

4.15 Streng untersagt sind außerdem:

            - das Werfen mit Steinen, Schneebällen oder anderen gefährlichen Gegenständen

            - das Herabrutschen auf den Treppengeländern

            - das Herüberlehnen über die Sicherheitsgeländer sowie das Sitzen auf der Brüstung

               im Atrium

            - das Berühren des Schallschutzes (grau bespannte Flächen) im Atrium

4.16 Für das Verhalten bei Feueralarm oder in anderen Notfällen gelten gesonderte Alarm- bzw. Notfallpläne. Nottelefone befinden sich im Sekretariat, im Lehrerzimmer und in der Sporthalle.  

4.17 Im Krankheitsfall eines Kindes hat die telefonische Benachrichtigung der Schule durch die Erziehungsberechtigten am selben Morgen in der Zeit von 6:45 Uhr bis 8:00 Uhr zu erfolgen. Dies gilt als Entschuldigung für diesen Tag. Bei einer Erkrankung bis zu 3 Tagen ist zudem bei dem/r Klassenlehrer/in ein von den Eltern unterschriebener Entschuldigungszettel abzugeben, wenn das Kind die Schule wieder besucht. Bei längerer Krankheit, ist ein Krankenschein vorzulegen. Dies kann in begründeten Fällen von dem/r Klassenlehrer/in bzw. der Schulleitung auch bei kürzeren Fehlzeiten verlangt werden. Schülerinnen und Schüler die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, sind grundsätzlich verpflichtet einen Krankenschein einzureichen.

4.18 Wird ein Kind im Verlauf des Schultages krank, hat es sich zunächst bei der Klassenlehrerin oder beim Klassenlehrer abzumelden. Anschließend werden vom Sekretariat aus telefonisch die Erziehungsberechtigten informiert.

4.20 Eltern sind verpflichtet, sach- und fachgerechte Materialien und Unterrichtsgegenstände (z.B. Sportzeug) zu stellen. Dazu zählt auch der ab dem Schuljahr 2022/2023 durch die Schule bereitgestellte Schulplaner.

5. Unterricht

5.1 Die Unterrichtsmaterialien für den Tag sind hauptsächlich vor der ersten Stunde aus den Schließfächern zu holen. Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen dürfen diese auch in den Hofpausen nutzen.

5.2 Das Essen und Trinken während des Unterrichts ist nur nach Erlaubnis durch die Lehrkraft zulässig.

5.3 Das Kaugummikauen ist während des Unterrichts untersagt.

5.4 Stört ein Schüler oder eine Schülerin durch sein/ihr Verhalten den Unterricht erfolgt zunächst eine Ermahnung durch die Lehrkraft. Falls dies nicht zu einer Verringerung der Störung führt, ist der Schüler oder die Schülerin verpflichtet den Trainingsraum aufzusuchen. Das weitere Vorgehen regelt dann das Trainingsraumkonzept der Schule.

Die Schulordnung ist den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Schuljahres und im Bedarfsfall zu erläutern. Dies ist aktenkundig zu machen. Verstöße gegen die Schulordnung werden durch das Schulgesetz MV, insbesondere §60 und §60a, weitere gesetzliche Regelungen sowie ggf. durch hausinterne Maßnahmen geahndet.

Inkrafttreten:  01.07.2022

 

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  • Helmrich, Schulleiter

 

 

 

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