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Mehr Präsenzunterricht an der Heincke Schule

Ab Mittwoch, den 17. März 2021, startet der Wechselunterricht für die 7. bis 9. Klassen. An den Unterrichtstagen gilt Präsenzpflicht. Ab diesem Tag besteht für die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 die Möglichkeit, einmal wöchentlich einen freiwilligen Corona-Selbsttest durchzuführen. Die Einteilung der einzelnen Klassen in je 2 Gruppen wird ab sofort über die jeweiligen Klassenseiten veröffentlicht. Die Schülerinnen und Schüler müssen vor dem ersten Betreten des Schulgebäudes die ausgefüllte Gesundheitsbestätigung bei ihren Klassenlehrerinnen abgeben.


Die 10. Klassen erhalten weiterhin täglichen Präsenzunterricht und können ebenfalls ab Mittwoch, 17. März, einen Corona-Selbsttest durchführen.


Ab Montag, 22. März 2021, gilt für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen wieder Präsenzpflicht. Auch sie können einen wöchentlichen Corona-Selbsttest machen.


Die Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sind freiwillig, kostenlos und finden in der Schule statt. Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler müssen eine Erklärung (wird Anfang der Woche veröffentlicht) unterschreiben, dass ihre Kinder das Angebot wahrnehmen dürfen. Die Selbsttests sind in der Handhabung einfach: Ein Wattestäbchen muss wenige Zentimeter in den Nasenflügel eingeführt werden. Der Corona-Selbsttest wird unter Aufsicht einer Lehrkraft zu Beginn des Unterrichtstages im Klassenraum ausgeführt.


Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler ein positives Testergebnis erhalten, wird folgendermaßen gehandelt:

  1. Die Schülerin oder der Schüler wird umgehend von den anderen Schülerinnen und Schülern isoliert.

  2. Die Erziehungsberechtigten werden telefonisch informiert.

  3. Es wird sichergestellt, dass die/der minderjährige Schüler/in von den Erziehungsberechtigten oder einer /einem Beauftragten von der Schule abgeholt wird.

  4. Das Schulamt Schwerin wird informiert.

  5. Die anderen Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule.

  6. Bei dem positiv selbstgetesteten Schüler bzw. Schülerin lassen die Erziehungsberechtigten umgehend einen PCR-Test beim Hausarzt machen.

  7. Fällt der PCR-Test negativ aus, kann das Kind wieder die Schule besuchen.

  8. Fällt der PCR-Test positiv aus, dann entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über das Kontaktmanagement und das weitere Vorgehen in der Schule.

Alle diese Schritte der Schulöffnung gelten, wenn die 7-Tage-Inzidenz in unserem Landkreis Ludwigslust-Parchim zwischen 50 bis 100 liegt. Der Sportunterricht darf auf Grund der aktuellen Inzidenz im Landkreis nicht durchgeführt werden. Zunächst gilt regulärer Unterricht nach Stundenplan, eventuelle Änderungen werden zu Beginn der Woche bekannt gegeben.


Wichtig ist, dass Kinder oder Erwachsene, die Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen, die Schule nicht betreten dürfen. (Symptome: z. B. Fieber mit Temperatur ab 38 °C, Husten, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen (nur in Verbindung mit vorgenannter Symptomatik).


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