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9. Klassen erst ab 17.05.2021

Aktualisiert: 7. Mai 2021

Ab Mittwoch, den 28.04.2021, wird an allen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land die Testpflicht für Schülerinnen, Schüler und Personal eingeführt. Am Präsenzunterricht darf dann nur noch teilnehmen, wer zweimal in der Woche einen negativen Test vorweisen kann. Das gilt auch für die Angebote der Notbetreuung. Die Testpflicht gilt ebenso für Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten wollen.


Die Selbsttests werden weiterhin grundsätzlich bei uns in der Schule durchgeführt. Leider können wir die Testkits den Kindern nicht mit nach Hause geben, da die Fläschchen mit der Testflüssigkeit 10 Einheiten beinhalten und ein sicherer Transport einzelner Testkits von der Schule nicht gewährleistet werden kann.


Der Nachweis über einen negativen Test kann durch die Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Weise erbracht werden:


  1. Durch die Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht und Anleitung unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes. Dafür ist eine Einverständniserklärung (neue Version ab 28.04.2021) zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule notwendig.

  2. Durch eine Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

  3. Mit einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der max. 24 h vorher in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde.

Schülerinnen und Schüler die einen solchen Nachweis nicht erbringen können, werden vom Präsenz- und Distanzunterricht ausgeschlossen. Im Falle eines positiven Tests gelten weiter die bestehenden Regelungen. Die Abschlussklassen sind an den Tagen der Abschlussprüfungen von der Testpflicht ausgenommen, ihnen wird aber die Möglichkeit zur Testung angeboten.


Die Heincke Schule plant aktuell den Präsenzunterricht für die 9. Klassen ab dem 17.05.2021 wieder durchzuführen, zunächst sind wir von einer Öffnung ab dem 05.05.2021 ausgegangen. Wir haben die Öffnung für die 9. Klassen nach hinten verschoben, da die Inzidenz im Landkreis aktuell sehr hoch ist und es in Hagenow Fälle im Kühnewerk als auch an der Europaschule und im Robert Stock Gymnasium gibt. Alle weiteren Details dazu werden wir in Kürze veröffentlichen.







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