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Start des Trainingsraumkonzepts

Ab der zweite Schulwoche werden wir, wie bereits angekündigt, mit dem Trainingsraumkonzept starten. Ziel des Trainingsraumkonzepts ist es, häufig störende Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, positives Verhalten aufzubauen und durch die Minimierung der Störungen die effektive Unterrichtszeit zu erhöhen. Der Trainingsraum wird in der Regel täglich von der 1. bis 6. Stunde durch die Schulsozialarbeiterin und die FSJ-lerin besetzt. Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule haben sich an 4 wichtige Regeln im Klassenraum zu halten.


1. Jeder hat das Recht, ungestört zu lernen.

2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

3. Jeder muss stets die Rechte der anderen respektieren.

4. Jeder ist für sein Arbeits- und Sozialverhalten verantwortlich.


Umgang mit Störungen im Klassenraum


Tritt im Klassenraum ein Verstoß gegen die Regeln auf, benennt die Lehrkraft das Fehlverhalten und fordert die Person auf, ihr Verhalten zu bessern. Besteht die Störung weiterhin, hat die störende Person zunächst die Möglichkeit den Trainingsraum freiwillig aufzusuchen oder dem Unterricht ohne weitere Störung zu folgen. Bei einem extremeren Verstoß (z.B. körperliche Gewalt) gegen die oben genannten Regeln muss der Schüler den Trainingsraum aufsuchen. Sollte die störende Person weiterhin stören, muss sie in den Trainingsraum gehen.


Im Trainingsraum


Die störende Person geht in den Trainingsraum und übergibt den Laufzettel (kurze Beschreibung des störenden Verhaltens durch die Lehrkraft) an die Schulsozialarbeiterin. Daraufhin erarbeitet die Schülerin / der Schüler einen Rückkehrbogen. Nur durch diesen ist die Teilnahme am Unterricht wieder gestattet. Grundsätzlich werden die Eltern nach jedem Besuch des Kindes im Trainingsraum darüber informiert. Bei mehreren Störungen und Besuchen im Trainingsraum werden die Eltern aufgefordert ihr Kind abzuholen und zu einem persönlichen Elterngespräch, an dem Klassenleiter oder Klassenleiterin und die Schulsozialarbeiterin teilnehmen, eingeladen. Nach dem vierten Trainingsraumbesuch (pro Halbjahr) erfolgen automatisch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen durch die Schule. Die Schülerinnen und Schüler müssen den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig organisieren und nacharbeiten. Erfolgt während dem Aufenthalt im Trainingsraum eine Leistungskontrolle, muss der jeweilige Schüler oder die jeweilige Schülerin den Aufenthalt im Trainingsraum unterbrechen und an der Leistungskontrolle teilnehmen.


Das ausführliche Trainingsraumkonzept können Sie hier noch einmal nachlesen.




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