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Schulbeginn nach dem Jahreswechsel

Aktualisiert: 2. Jan. 2022

Die Schulleitung und das Kollegium der Heincke Schule wünscht allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Freunden der Schule einen guten Rutsch in das Neue Jahr. Für 2022 wünschen wir Ihnen vor allem Gesundheit und viel Erfolg in der Schule und Freude beim Lernen.


Am 03.01.2022 starten wir mit dem Regelunterricht wie gewohnt zur ersten Stunde. Vor Betreten des Schulgebäudes müssen die Schülerinnen und Schüler allerdings wieder die aktuelle Version der Erklärung zum Reiseverhalten bei dem Fachlehrer der 1. Stunde abgeben. Zudem bitten wir Sie die dazugehörige Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen.


Ab der ersten Januarwoche werden wir die Kinder drei mal wöchentlich verpflichtend mit dem COVID19-Antigen Test, immer am Montag, Mittwoch und Freitag testen.

Die Testpflicht kann erfüllt werden durch:

  1. die Testung mittels eines anerkannten Selbsttests in der Schule unter Begleitung der Lehrkraft,

  2. die Testung in einem anerkannten Testzentrum und Vorlage der Bescheinigung in der Schule zu Unterrichtsbeginn,

  3. die Testung in einer anerkannten Teststelle und Vorlage der Bescheinigung in der Schule zu Unterrichtsbeginn oder

  4. die Testung in der Häuslichkeit und Vorlage der Bestätigung der Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schüler über ein negatives Testergebnis.

Schülerinnen und Schüler die einen Nachweis über eine durchgeführte Auffrischungsimpfung (sog. Boosterimpfung) gegen das Coronavirus vorlegen, sind von der Testpflicht ausgenommen, wenn seit dieser Auffrischungsimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind.





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