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Informationsblatt Hinweise für Schülerinnen und Schüler

Muss ich eine Maske tragen? (Mund-Nasen-Bedeckung)

  • In Schulgebäuden sowie in und auf allen schulischen Anlagen trage ich eine Maske.

  • Im Unterricht, innerhalb der festgelegten Gruppe sowie beim Essen und Trinken ist das Tragen einer Maske nicht verpflichtend. Das bedeutet beispielweise, dass auf dem Hof keine Maske getragen werden muss, wenn die eigene definierte Gruppe unter sich ist und sichergestellt ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Gruppen nicht begegnen.

  • Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung, tragen können, müssen keine Maske tragen.

  • Wer gegen diese Regeln trotz Ermahnung verstößt, wird für den Rest des Tages vom Schulgelände verwiesen.

  • Während der Benutzung von Bus, Bahn etc. auf dem Weg zur Schule muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Auch an der Haltestelle und auf dem Schulweg sind die Schülerinnen und Schüler angehalten eine Maske zu tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.


Was muss ich neben der Mund-Nasen-Bedeckung regelmäßig beachten?

  • Ich wasche regelmäßig meine Hände gründlich mit Wasser und Seife.

  • Ich huste und niese in die Armbeuge.

  • Die Unterrichtsräume müssen regelmäßig gelüftet werden.


Wie ist bei Reisen in Risikogebieten zu verfahren?

Reisen in Risikogebiete sollten unter allen Umständen vermieden werden. In jedem Fall ist nach Rückkehr aus einem Risikogebiet eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten und das örtliche Gesundheitsamt unaufgefordert zu informieren. Das Gesundheitsamt kann auch über die Möglichkeit, diese Quarantäne zu verkürzen, auf Wunsch beraten. Keinesfalls darf die Schule betreten oder persönlicher Kontakt zu Lehrkräften oder anderen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern gesucht werden.


Was sind festgelegte Schülergruppen?

  • Schülerinnen und Schüler werden in festgelegten Gruppen in der Schule unterrichtet. Hierbei gilt für die Jahrgangsstufen in den allgemein bildenden Schulen:

o Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 sind eine festgelegte Gruppe.

o Die Jahrgangsstufen 5 und 6 sind eine festgelegte Gruppe.

o Die Jahrgangsstufen 7 und 8 sind eine festgelegte Gruppe.

o Die Jahrgangsstufen 9 und 10 sind eine festgelegte Gruppe.

o Die Jahrgangsstufen 11 und 12 sind eine festgelegte Gruppe.

  • Berufliche Schulen bilden festgelegte Gruppen von höchstens 400 am Tag anwesenden Schülerinnen und Schülern.

  • Abendgymnasien sind eine festgelegte Gruppe.

  • Innerhalb dieser festgelegten Gruppen gilt kein Mindestabstand von 1,5 Metern.

  • Die Schülerinnen und Schüler der unterschiedlichen Gruppen sollen sich nicht begegnen. Im Fall einer Begegnung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern jedoch einzuhalten.

  • An wenigen Schulen, wie zum Beispiel an Sport- oder Musikgymnasien, sind Abweichungen möglich. Diese müssen aber mit dem zuständigen Gesundheitsamt vorher abgestimmt sein.

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