Testung: Die bisher stattfindenden Schnelltests im Unterricht fallen weg. Diese sollen zukünftig ausschließlich zu Hause oder in den entsprechenden Testzentren durchgeführt werden und zwar dann, wenn coronabedingte Symptome auftreten. Die Selbsttests erhalten Schülerinnen und Schüler in der Schule.
Mund-Nase-Bedeckung: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist von der „Hotspotregelung“ abhängig. Eine Maske zum Schutz aller Personen ist dann notwendig, wenn der Landtag für unsere Region feststellt, dass die Gefahr einer sich ausbreitenden Infektionslage vorliegt. Besteht keine Gefahr, muss keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Wenn Schülerinnen und Schüler entscheiden, freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen oder Abstand zu halten, ist dies natürlich möglich. Auf Beschluss des Landtages vom 24.03.2022 besteht weiterhin o.g. Gefahrenlage für unseren Landkreis, also gilt die Maskenpflicht auf dem Schulgelände.
Erklärung zum Reiseverhalten: Die Abgabe einer schriftlichen „Erklärung zum Reiseverhalten“ ist nach den Osterferien nicht mehr nötig.
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