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Besuch durch den zahnärztlichen Dienst

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,


nach §16 Absatz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern und §5 der Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie -zahnärztliche Untersuchungen ist der Kinder- und Jugendzahnarzt des Gesundheitsamtes verpflichtet, alle Kinder in Kindertageseinrichtungen ab dem 3. Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 12 einmal jährlich zahnärztlich zu untersuchen.


Die in Kürze vorgesehene Untersuchung umfasst die Erhebung des Zahnstatus, die Untersuchung der Mundhöhle und die Erfassung von Gebissfehlentwicklungen. Im Bedarfsfalle erhalten Sie eine entsprechende Information über eine notwendige Behandlung bei einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden Ihrer Wahl. Die bei der Untersuchung erhobenen Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie werden in anonymisierter Form auch für statistische Auswertungen genutzt. Die Ergebnisse der Auswertungen sind Grundlage für Planungen und Entscheidungen über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Zahngesundheit unserer Kinder und Jugendlichen.


Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Kinder und Jugendlichen sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler nach §58 Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sind, an der Untersuchung teilzunehmen.


Die Untersuchung wird voraussichtlich stattfinden am 29.09. - 02.10.2025


Mit freundlichen Grüßen


Frau Julia Sophie Möller

Zahnärztin




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