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AutorenbildHerr Erchinger

Regelungen für den Schulbesuch nach den Herbstferien

Wie schon nach den Sommerferien, gelten nun auch nach den Herbstferien besondere Hygiene Regeln, unabhängig von der aktuellen risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, zur Sicherung des Schulbetriebs. Alle Schülerinnen und Schüler, sowie das Personal der Schule sind verpflichtet für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, also bis einschließlich zum 23.10.2021, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem muss jedes Kind am ersten Unterrichtstag nach den Ferien die aktuelle unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten abgeben.




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