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AutorenbildHerr Erchinger

Informationsblatt für Eltern des Landes Mecklenburg - Vorpommern

Was muss ich wissen, wenn mein Kind Schnupfen, Husten, Halsschmerzen und/oder Fieber hat?

Wenn Kinder Krankheitssymptome aufweisen, wie z. B. Fieber, dürfen sie nicht in die Schule geschickt werden. Zur Beurteilung, ob dies der Fall ist, können sich Eltern und Erziehungsberechtigte an der „Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE)“ orientieren (https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20für%20Soziales%2c%20Integration%20und%20Gleichstellung/Dateien/Fließschema_Kita.pdf). Fragen Sie in der Schule nach dieser Handlungsempfehlung oder lesen Sie die Hinweise auf der Homepage Ihrer Schule.


Mein Kind gehört zur Risikogruppe – was ist zu beachten?

Wenn Ihr Kind ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweist, können Sie in der Schule einen Antrag auf Erteilung von häuslichem Unterricht stellen. Dies gilt auch, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder etc.) leben, die zu einer Risikogruppe gehören.


Dürfen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte das Schulgebäude betreten?

Beim Betreten der Schulgebäude oder des Schulgeländes muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das Betreten der Unterrichtsräume durch Eltern oder Erziehungsberechtigte sollte während der Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern vermieden werden.


Kann der Elternabend stattfinden?

Elternversammlungen können in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfinden. Hierbei müssen Eltern und Erziehungsberechtigte den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen (ausgenommen sind Angehörige eines Hausstandes) einhalten, die Hygieneregeln beachten inkl. Mund-Nasen-Bedeckung und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen.


Wie ist bei Reisen in Risikogebieten zu verfahren?

Reisen in Risikogebiete sollten unter allen Umständen vermieden werden. Eine aktuelle Übersicht über internationale Risikogebiete gemäß Robert-Koch-Institut finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. In jedem Fall ist nach Rückkehr aus einem Risikogebiet eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten und das örtliche Gesundheitsamt unaufgefordert zu informieren. Das Gesundheitsamt kann Sie auch über die Möglichkeit, diese Quarantäne zu verkürzen, auf Wunsch beraten. Keinesfalls darf die Schule betreten oder persönlicher Kontakt zu Lehrkräften oder anderen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern gesucht werden.

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